Unabhängige Fachärzte
Sechs verbindliche Kriterien
Jede Zuordnung setzt aktuelle Nachweise für Qualifikation, Erfahrung, Spezialisierung und Unabhängigkeit voraus.

Nachweise und Vier-Augen-Prinzip
Kompetenz wird geprüft, nicht behauptet.
Vor der Zuordnung prüfen wir Fachqualifikation, Erfahrung, Spezialisierung und Unabhängigkeit.
Geprüfte Facharztqualifikation
Qualifikation und Aktualität müssen nachweisbar sein.
Mindestens zehn Jahre relevante Tätigkeit
Die Tätigkeit muss zum konkreten Prüfgebiet passen.
Passende Sub-Spezialisierung
Die Zuordnung erfolgt fall- und verfahrensbezogen.
Unabhängigkeit vom Patientenverlauf
Die Zuordnung setzt voraus, dass der Facharzt den Patienten zuvor nicht behandelt hat.
Unabhängigkeit vom geprüften Anbieter
Wirtschaftliche, persönliche und fachliche Verbindungen werden vor der Zuordnung geprüft.
Trennung von Prüfung und Behandlung
Der Facharzt übernimmt für diesen Fall auch später keine Behandlung.
Verfahrensspezifische Erfahrung
Qualifikation muss zum Kontext passen

Quellenbindung
Ein Beleg nach dem anderen.
Öffentliche Angaben werden nur berücksichtigt, wenn Quelle und Prüfdatum nachvollziehbar sind.

Verfahrensbezug
Erfahrung muss zum Prüfgegenstand passen.
Titel allein reichen nicht. Nachweise zu aktiver Erfahrung, passender Spezialisierung und aktuellem Tätigkeitskontext werden getrennt betrachtet.

Prüftiefe
Konkrete Fragen brauchen einen eigenen Auftrag.
Vor Beginn sehen Sie Leistungsumfang, verantwortlichen Arzt und erforderliche Einwilligungen.

Bildbasierte Unterlagen
Aufnahmen im Zusammenhang verstehen.
Generische Aufnahmen werden zusammen mit Fragestellung, Herkunft und weiteren Unterlagen in ihren Kontext eingeordnet.